Mit Fachkompetenz und Erfahrung vertrete ich Ihr Anliegen.

MEINE LEISTUNGEN:

+ Pflichtteil

Die Entscheidung, wen man in seinem Testament als Erben einsetzt und wer enterbt wird, steht jedem frei. Eine Enterbung hat jedoch nicht immer zur Folge, dass der Betroffene überhaupt nichts aus dem Nachlass erhält. Der Pflichtteil steht dem Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner und den Abkömmlingen, also den Kindern bzw. Enkeln zu. Die Eltern des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine Kinder hinterlässt. Geschwister, Nichten und Neffen sind nie pflichtteilsberechtigt.

Sie wollen nun klären,

  • ob Sie pflichtteilsberechtigt sind?
  • wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen?
  • wieviel Ihnen zusteht?
  • welche Zuwendungen, die Sie zu Lebzeiten erhalten haben, Sie sich anrechnen lassen müssen?
  • wie sich Zuwendungen an Ihre Geschwister auf Ihre Ansprüche auswirken?
  • was mit Vermögen ist, das der Erblasser bereits zu Lebzeiten verschenkt hat?

Oder Sie brauchen als Erbe Unterstützung

  • bei der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen?
  • oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche?

Die oftmals sehr emotional aufgeladenen Auseinandersetzungen erfordern nicht nur fundierte rechtliche Kenntnisse, sondern vor allen Dingen Fingerspitzengefühl und eine durchdachte Verhandlungsstrategie.

Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich und wenn nötig in einem Pflichtteilsprozess, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

+ Testamentsauslegung / Klärung der Erbfolge

Gerade handschriftliche, aber auch notarielle Testamente sind häufig mehrdeutig formuliert. Es ist nicht klar, wer tatsächlich Erbe werden oder wer was aus dem Nachlass bekommen soll. Dann muss der wahre letzte Wille des Verstorbenen erforscht werden und zwar mit Hilfe bestimmter rechtlicher Grundsätze (Testamentsauslegung).

Ich überprüfe ein solches unklares Testament für Sie. Ist es Erfolg versprechend, so werde ich mit intelligenten Lösungen Ihre Rechte durchzusetzen. Die gerichtliche Klärung erfolgt im Erbscheinsverfahren oder Erbprozess.

Mein Ziel ist es dann einen Erbschein zu Ihren Gunsten zu erhalten oder verbindlich gerichtlich zu klären, was Ihnen zusteht.

+ Erbengemeinschaft

Sei es aufgrund eines Testamentes oder weil gesetzliche Erbfolge eintritt: In den meisten Fällen erbt nicht nur Einer alleine, sondern mehrere Personen gemeinsam. Und dann entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass verwalten muss, bis dieser vollständig aufgeteilt ist. Erst dann endet diese oft unfreiwillige Gemeinschaft von Erben.

Alle Entscheidungen darüber, wie das Erbe verwaltet, veräußert und dann aufgeteilt wird, setzt in der Regel ein einvernehmliches Handeln aller Erben voraus. Dies birgt ein hohes Streitpotential, da naturgemäß nicht immer alle einer Meinung sind.

Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, vertrete ich Sie bei:

  • der Durchsetzung Ihrer Interessen bezüglich der laufenden Nachlassverwaltung
  • der Auseinandersetzung mit den anderen Miterben
  • dem Abschluss einer einvernehmlichen Vereinbarung zur Erbauseinandersetzung
  • wenn nötig, in einem gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Rechte

Ziel:

Die Erbengemeinschaft wird beendet und Sie erhalten den Ihnen zustehenden Anteil am Erbe.

Sie sind eine Erbengemeinschaft, die sich untereinander einig ist, übernehme ich für Sie:

  • die laufende Verwaltung des Nachlasses
  • die gesamte Nachlassabwicklung (mehr dazu unter + Nachlassabwicklung)
  • die Erstellung einer einvernehmlichen Vereinbarung zur Erbauseinandersetzung

Ziel:

Die Erbengemeinschaft wird beendet und jeder Miterbe erhält seinen Erbanteil, sei es durch Geldauszahlung oder der Übernahme von Nachlassgegenständen.

+ Nachlassabwicklung

Sie sind Erbe geworden? Das bedeutet, Sie sind nun an die Stelle des Verstorbenen getreten, Inhaber eines Nachlasses, bestehend aus Rechten und Pflichten, Vermögen und Verbindlichkeiten. Ein solcher Nachlass muss abgewickelt werden. Gerne unterstütze ich Sie hierbei oder übernehme die gesamte Nachlassabwicklung für Sie:

Hierzu gehört:

  • die Sichtung und geordnete Zusammenstellung des Nachlasses
  • Klärung und Geltendmachung von Nachlassforderungen, z.B. Erstattungszahlungen aus Anlass des Todes, Sterbefallleistungen usw.
  • Klärung und Begleichen von Nachlassverbindlichkeiten, z.B. Beerdigungskosten, Darlehen, Ansprüche Dritter, insbesondere auch Pflichtteilsansprüche
  • die Auflösung des Haushalts des Verstorbenen und Regelung der Grabpflege
  • die laufende Verwaltung des Nachlasses, also Regelung bzw. Kündigung von Vertragsverhältnissen des Erblassers, z.B. Miet- oder Wohneigentum, Gas, Strom, Wasser, Telefon, Krankenkasse, Versicherungen, Banken usw.
  • die Veräußerung des geerbten Vermögens, z.B. Verkauf der Immobilie, des Autos, von Schmuck, Kunstgegenständen usw.
  • oder Umschreibung von Nachlassgegenständen auf Ihre Person, z.B. Immobilien, Wertpapierdepots, Bausparverträge usw.
  • Anfertigung der Erbschaftsteuerklärung bzw. Kooperation mit einem Steuerberater

Ziel:

Am Ende meiner Tätigkeit sind alle notwendigen Aufgaben aus Anlass Ihrer Erbschaft erledigt und Sie erhalten den Ihnen zustehenden Reinerlös des Erbes.

Die Nachlassabwicklung durch mich bietet sich insbesondere für umfangreiche Nachlässe und Erbengemeinschaften an und/oder wenn Sie als Erbe vom Nachlassort weiter entfernt wohnen. Denn die Abwicklung eines Nachlasses ist in der Regel sehr zeitintensiv und erfordert die Beachtung zahlreicher Formalitäten.

Profitieren Sie von meiner diesbezüglich langjährigen Erfahrung und meinem Netzwerk vor Ort!

+ Testamentsvollstreckung

Richtig eingesetzt ist die Testamentsvollstreckung ein gutes Mittel, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses zu gewährleisten.

Die Entscheidungsbefugnisse des Testamentsvollstreckers sind seine Stärke. Sie ermöglichen eine zügige Abwicklung des Nachlasses oder auch einen langfristigen Schutz des geerbten Vermögens vor dem Zugriff Dritter.

Sind Sie Erbe, kann ich Sie unterstützen Ihre Interessen gegenüber einem Testamentsvollstrecker zu wahren und durchzusetzen. Sind Sie selber Testamentsvollstrecker berate und vertrete ich Sie bei der Erfüllung Ihrer anspruchsvollen Aufgabe und wehre unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen Sie ab.

Sie möchten ein Testament erstellen und Testamentsvollstreckung anordnen, sind aber noch auf der Suche nach einem geeigneten Testamentsvollstrecker? Dann sprechen Sie mich gerne an, ich übernehme dieses Amt im Sinne Ihrer Vorstellungen.

+ Gestaltung von Testament und Erbvertrag

Ohne Testament oder Erbvertrag tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Diese entspricht im Ergebnis aber häufig nicht dem, was die meisten Menschen sich wünschen.  Damit Ihre konkreten Vorstellungen über Verteilung und Abwicklung Ihres Nachlasses später auch umgesetzt werden, bietet es sich an, dies mit einem Testament oder einem Erbvertrag verbindlich zu regeln.

Ich unterstütze Sie insbesondere dabei, Regelungen zu finden zur: 

  • Vermeidung von streitanfälligen Erbengemeinschaften
  • konkreten Verteilung Ihres Vermögens durch Kombination von Erbeinsetzung und Vermächtnis
  • sinnvollen Testamentsgestaltung für Ehegatten und Einzelpersonen
  • Sicherung des letzten Willens und der Nachlassabwicklung durch Testamentsvollstreckung

Ich biete Ihnen Lösungen an, die Ihre Wünsche bestmöglich umsetzen, auch in Kooperation mit ortsansässigen Notaren. Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich eine Lösung in Form einer letztwilligen Verfügung für Sie und zugunsten der Personen, die Ihnen wichtig sind – zum Schutz des Familienfriedens und zur Wahrung Ihres Vermögens.

+ Ergänzungspflegschaft / Ergänzungsbetreuung

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung werde ich in erbrechtlichen Angelegenheiten häufig von den zuständigen Gerichten für Minderjährige als Ergänzungspflegerin und für betreuungsbedürftige Volljährige als Ergänzungsbetreuerin eingesetzt.

Dies ist immer dann notwendig, wenn aufgrund einer rechtlichen oder tatsächlichen Interessenkollision der Minderjährige nicht durch seine Eltern oder der Betreute nicht durch seinen Betreuer vertreten werden kann.

Ein solche „ergänzende“ gesetzliche Vertretung wird z.B. benötigt, wenn beide Seiten (Eltern und Kind, Betreuter und Betreuer) Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind. Oder wenn Pflichtteilsansprüche gegen die eigenen Eltern oder den Betreuer, der ebenfalls oft ein Familienmitglied ist, bestehen und möglicherweise geltend gemacht werden sollen.

Neben der bestmöglichen Wahrung der rechtlichen Interessen des Minderjährigen bzw. Betreuten ist es mir hier ein besonderes Anliegen so wenig wie möglich und nur so viel wie (rechtlich) nötig einzugreifen, um auch die persönlichen Interessen und den Familienfrieden zu wahren.